Ja, nur wenn Ihr Anhänger mit einer DOT-anerkannten Markierung versehen ist. Die Markierung muss an Stellen angebracht werden, an denen die Reflexreflektoren normalerweise erforderlich sind (siehe FMVSS-108 Paragraph S5.1.1.29).
Ein reflektierendes Klebeband war bei allen nach dem 1. Dezember 1993 hergestellten, neuen Anhängern Pflicht.
Am 26. März 1999 erließ die Federal Highway Administration (FHWA) schließlich eine Vorschrift, dass ältere Anhänger nachträglich mit einer Markierung versehen werden müssten. Dies betraf jeden vor dem 1. Dezember 1993 gefertigten Anhänger, der mindestens 80 Zoll breit war und über ein Gesamtgewicht von über 10.001 Pfund verfügte. Diese endgültige Vorschrift trat am 1. Juni 1999 in Kraft. Motorträger mussten innerhalb von zwei (2) Jahren nach dem Inkrafttreten der endgültigen Vorschrift am 1. JUNI 2001 mit einer ROT-WEISSEN Markierung versehen werden, um diese endgültige Vorschrift zu erfüllen.
Bei Motorträgern mit Anhängern mit einer Markierung in einer anderen Farbe als ROT-WEISS erhielt man bis 1. JUNI 2009 Zeit, um diese Vorschrift zu erfüllen.
Anleitungen zur Anbringung des ROT-WEISSEN Bands an der Seite und Rückseite jedes Anhängers:
Haben Sie nicht die Informationen erhalten, die Sie sich gewünscht haben? Senden Sie uns Ihre Frage und wir werden darauf antworten.
Haben Sie nicht die Informationen erhalten, die Sie sich gewünscht haben? Bitte füllen Sie das folgende Formular aus. Anschließend werden wir Ihre Frage zu unseren FAQ hinzufügen.
Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse werden nicht veröffentlicht. Vielen Dank!