Ja, aber nur, wenn Ihr Anhänger ordnungsgemäß mit einer D.O.T.-zugelassenen Sichtbarkeitsbehandlung ausgestattet ist. Die Sichtbarkeitsbehandlung muss an den Stellen installiert werden, an denen normalerweise die Rückstrahler erforderlich sind (siehe FMVSS-108 Absatz S5.1.1.29).
Sichtbarkeitsband war für alle neuen Anhänger, die nach dem 1. Dezember 1993 hergestellt wurden, vorgeschrieben.
Am 26. März 1999 erließ die Federal Highway Administration (FHWA) eine endgültige Regelung, die ältere Anhänger verpflichtet, mit einer Sichtbarkeitsbehandlung nachgerüstet zu werden. Jeder Anhänger, der vor dem 1. Dezember 1993 hergestellt wurde und 80 Zoll oder mehr breit ist und ein GVWR von 10.001 Pfund oder mehr hat. Das Inkrafttretungsdatum der endgültigen Regelung war der 1. Juni 1999. Spediteure sind verpflichtet, die endgültige Regelung einzuhalten, indem sie die ROT & WEIß Sichtbarkeitsbehandlung spätestens zwei (2) Jahre nach dem Inkrafttretungsdatum der endgültigen Regelung, dem 1. JUNI 2001, hinzufügen.
Spediteure, die derzeit Anhänger mit einer Sichtbarkeitsbehandlung in Betrieb haben, die eine andere Farbe als ROT & WEIß hat, haben bis zum 1. JUNI 2009 Zeit, um die Vorschriften zu erfüllen.
Abwechselndes ROT/WEIß-Band an den Seiten und am Heck jedes Anhängers.
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