Alle Fahrzeuglampen müssen die bundesstaatlichen Vorschriften erfüllen, die die Helligkeit der Lampen regeln. Diese Vorschriften verlangen, dass jede Lampe so konstruiert ist, dass sie bestimmte Intensitätswerte in verschiedenen Winkeln erreicht. Die Begriffe „Lichtstärke“ und „Helligkeit“ sind gängige Bezeichnungen für den technischen Begriff der Lichtintensität. Die Intensität wird in Einheiten von Candela gemessen und hat keine Bedeutung, wenn sie auf eine Lampe als Ganzes angewendet wird. Die Intensität kann nur in bestimmten Winkeln gemessen werden.
Die bundesstaatlichen Vorschriften für die meisten Lampen verlangen, dass die Lampe an 15 bis 20 spezifischen Winkelpositionen, den sogenannten Prüfstellen, getestet wird. An jeder dieser Prüfstellen muss die Lampe eine Lichtintensität aufweisen, die einen bestimmten minimalen Candela-Wert überschreitet. Oft muss diese Intensität auch unter einem bestimmten maximalen Candela-Wert liegen. Bei der Bewertung der Leistung einer Lampe müssen all diese Prüfstellen berücksichtigt werden. Die Betrachtung des Candela-Wertes an einer einzelnen Prüfstelle reicht nicht aus, um die Gesamtleistung einer Lampe zu verstehen.
Alle Grote-Lampen sind so konzipiert, dass sie die entsprechenden bundesstaatlichen Vorschriften für ihre spezifischen Funktionen übertreffen.
Andere Faktoren spielen ebenfalls eine Rolle dafür, wie hell eine Lampe für die Augen eines Fahrers erscheint. Viele Menschen haben bemerkt, dass LED-Leuchten heller erscheinen als herkömmliche Glühlampen. Einige Vorstudien deuten darauf hin, dass dies zutreffen könnte und dass eine LED-Lampe für das menschliche Auge heller erscheinen kann, selbst wenn ihre gemessene Intensität identisch mit der einer Glühlampe ist.
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