Alle Fahrzeugleuchten müssen den Bundesbestimmungen zur Helligkeit von Leuchten entsprechen. Diesen Bestimmungen gemäß muss jede Leuchte bei bestimmten Winkeln bestimmte Intensitätswerte aufweisen. Die Begriffe „Lichtstärke“ und „Helligkeit“ werden gern anstelle des technischen Begriffs Lichtintensität verwendet. Die Intensität misst sich in Einheiten Candela und hat keine Bedeutung, wenn man sie auf die Leuchte als Ganzes bezieht. Intensität kann nur unter bestimmten Winkeln gemessen werden.
Die Bundesbestimmungen für die meisten Leuchten fordern, dass die Leuchte unter 15 bis 20 spezifischen Winkeln getestet werden muss. Man nennt sie Testpunkte. An jedem dieser Testpunkte muss die Lichtintensität der Leuchte über dem gesetzten Mindestwert in Candela liegen. Oft darf diese Intensität auch nicht höher als ein Candela-Maximalwert sein. Bei der Bewertung einer Leuchtenleistung müssen alle diese Punkte berücksichtigt werden. Es reicht nicht aus, den Candela-Wert bei einem einzelnen Testpunkt zu messen, um die Gesamtleistung der Leuchte zu erfassen.
Alle Grote-Leuchten übertreffen die sie betreffenden Bundesbestimmungen für ihre jeweilige Funktion.
Bei der Lichthelligkeitsempfindung der Autofahrer spielen auch andere Faktoren eine Rolle. Vielen Leuten erscheint ein LED-Licht heller als das Licht der Standardglühlampe. Einige bisherige Studien lassen erkennen, dass das stimmen kann und dass eine LED-Leuchte dem menschlichen Auge heller vorkommt, obwohl die gemessene Lichtintensität der der Glühlampe gleicht.
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