Dieses Problem wurde von der NHTSA bereits mehr als einmal angesprochen. Die Antwort ist: umfasst die zu ersetzende Lampe einen roten Reflektor und die Ersatzlampe umfasst keinen Reflektor oder der Reflektor ist transparent, dann ist die Lampe nicht mit FMVSS-108 konform. Der Grund dafür ist, dass Fahrzeuge gemäß 108 zwei rote Reflektoren auf der Rückseite haben müssen (weniger als 80 Zoll breit).
Die NHTSA gab an, keine roten Glühlampen zu kennen, die die Farbanforderungen von 108 erfüllen. Aus diesem Grund seien Leuchten mit transparenten Linsen und roten Glühlampen nicht konform.
Rote LED-Bremslichter/-Schlussleuchten/-Blinker erfüllen die Anforderungen von 108 und sind mit 108 konform. Dies setzt voraus, dass bei der Nutzung von transparenten Linsen kein erforderliches Zubehör, wie ein Reflektor, entfernt wird.
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