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Sind klare Linsen an hinteren Brems-, Blink- und Rückleuchten legal?

Grotes Antwort

Diese Frage wurde der NHTSA bereits mehrmals gestellt, und ihre Antwort lautet, dass, wenn die zu ersetzende Lampe einen roten Rückstrahler enthält und die Ersatzlampe entweder keinen Rückstrahler enthält oder der Rückstrahler klar ist, die Lampe nicht mit FMVSS-108 konform ist. Dies liegt daran, dass 108 vorschreibt, dass ein Fahrzeug zwei rote Rückstrahler am Heck des Fahrzeugs haben muss (weniger als 80 Zoll breit).

Die NHTSA erklärte auch, dass ihnen keine roten Glühlampen bekannt sind, die die Farbanforderungen von 108 erfüllen. Daher wären Lampen mit klaren Linsen und roten Glühlampen nicht konform.

Rote LED-Brems-, Rück- und Blinkleuchten erfüllen jedoch die Farbanforderungen von 108 und sind daher konform mit 108, wenn eine klare Linse verwendet wird, vorausgesetzt, die Ersatzlampe entfernt (eliminiert) keine erforderliche Ausrüstung wie einen Rückstrahler.

Beleuchtungsfragen
Updated Sep 22, 2014

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